Montag, 15. November 2010

Zusammenfassung des zweiten Teils

Im zweiten Teil geht fast ausschließlich um den Prozess von Hanna.
Im erstes Kapitel geht es noch darum, wie das Leben für den Protagonisten ist, nachdem Hanna weggegangen war. Die Erinnerungen hörten auf ihn zu begleiten. Sophie kommt nach langem Aufenthalt im Sanatorium wieder, Michael schläft mit ihr, aber da merkt sie, dass er sich sehr verändert hat. Die Zeit des Abiturs und des Anfangs vom Studium hat er in guter Erinnerung, augenscheinlich fiel ihm alles leicht und er war glücklich.
Michael Berg macht einen Seminar über einen KZ-Prozess, dort sieht er auch Hanna wieder. Die Gruppe des Seminarkurses entwickelt ein starkes Gruppengefühl und hat einen für andere abstoßenden aufklärerischen Eifer. Sie verurteilen ihre Eltern, weil manche von ihnen eine Nazi-Vergangenheit haben oder, wenn ihnen sonst nichts vorzuwerfen war, weil sie Täter geduldet haben. Als der Protagonist dann Hanna im Prozess bei der Befragung zur Person sieht, fühlt er nichts. Schon am Anfang macht Hanna einen schlechten Eindruck auf das Gericht, denn sie erklärt dem Richter etwas nicht.
Michael ist, obwohl er nicht müsste, an jedem Tag des Prozesses anwesend. So kann er auch die Betäubung wahrnehmen, die sich nach dem Entsetzten über alle Personen legt, die immer da sind im Gericht, so auch er.
Er denkt viel über diese Betäubung nach und merkt, dass die "Täter" wie auch die Opfer in den Konzentrationslagern betäubt gewesen sein mussten, und manche es immer noch sind.
Schließlich wird die Anklage verlesen, wie sich die Frauen in Auschwitz verhalten hätten, jedoch eben vor allem, weil sie die Gefangenen nicht aus einer brennenden Kirche gelassen hatten.
Während des ganzen Verfahrens über stößt Hanna oft wieder auf Unverständnis, weil sie immer wieder dem Richter widerspricht, aber auch offen Dinge zugibt, die sie für richtig hält. Ihr Anwalt kann die Situation für sie nicht besser machen, da er unerfahren und nicht kompetent ist. Das nutzen jedoch die Verteidiger der Mitangeklagten aus, um ihren eigenen Mandantinnen einen Vorteil zu verschaffen. Dadurch kommt auch heraus,dass Hanna als Aufseherin im Lager Mädchen bevorzugt hatte. Sie hatte die Mädchen, alle jung, schwach und zart, besser untergebracht und zu essen gegeben. Sie hatten ihr vorlesen müssen, durften aber nicht davon erzählen. Die Mädchen wurden dennoch von Hanna mit dem nächsten Gefangenentransport nach Auschwitz, in den sicheren Tod, geschickt. Nachdem die Zeugin das erklärt hat, sieht Hanna Michael an, bewusst und das einzige Mal in den gesamten Verhandlungstagen. Michael hofft, dass Hanna auf fragen ihres Anwalts eine sie entlastende Erklärung abgäbe, aber ihr Anwalt fragt sie nicht.
Im Buch, dass die Hauptzeugin, die "Tochter", über die Ereignisse im Lager und des Todesmarsches geschrieben hat, bemerkt der Protagonist Michael wieder die Betäubung.
Der Richter fragt eine Angeklagte nach der anderen: "Warum haben sie nicht aufgeschlossen?"
Jede versucht sich heraus zu reden, immer mit der selben Antwort, dass man andere versorgt habe, die Rufe nicht gehört habe, etc. Der Richter meint daraufhin, dass der Bericht, der zu den Ereignissen geschrieben wurde, sich anders lese. Jede Angeklagte meint, dass der Bericht falsch sei. Als Hanna gefragt wird, antwortet sie, dass sie sich nicht anders zu helfen wussten. So ergibt sich aus ihren Erzählungen, dass die Aufseherinnen einfach hilflos waren und die Frauen nicht mehr hätten bewachen können.
Auf die Frage hin, wer denn den Bericht geschrieben hätte, gibt Hanna es zu, um einem Schriftvergleich zu entgehen.
Bei seinem sonntäglichen Waldspaziergang trifft Michael die Erkenntnis, dass Hanna nicht lesen und schreiben kann. Die Zusammenhänge werden ihm klar, also dass sie sich deshalb hatte vorlesen lassen, auf ihrer Fahrradtour sich um nichts "gekümmert", sich über seien Zettel aufgeregt hatte, sich nie hatte beförden lassen. Und eben weder die Anklage noch das Buch der Tochter gelesen hatte und sich somit nicht auf die Verhandlung vorbereiten konnte. Er überlegt, ob er wegen dieser Tatsache zum Richter gehen und ihn aufklären und damit hanna entlasten sollte. Er fragt seinen Vater, der Philosophieprofessor ist. Dieser kann ihm aber auch nicht wirklich helfen und findet diesen Umstand traurig.
Um sich Hanna besser im KZ und als Aufseherin vorstellen zu können, trampt er zum KZ Struthof-Natzweiler. Er geht auch deshalb dorthin, damit die Klischee-Bilder, die sich in seinen Träumen mit den "guten" Bildern von Hanna vermischen, verschwinden.
Im KZ kann er sich trotzdem nicht den Alltag dort vorstellen, so erstarren die Bilder dort auch zu Klischees.
Schließlich geht er doch zum vorsitzenden Richter, doch sie reden über andere Sachen, der Besuch bleibt ohne Folgen.
Abschließend wird das Urteil verkündet: Hanna bekommt lebenslänglich, die anderen zeitlich begrenzte Freiheitsstrafen....

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